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Universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen, einzelne Wissenschaftler/innen, Testzentren oder DUO-Lizenznehmer richten in zunehmendem Maße Anfragen an die Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e. V. (g.a.s.t.), die sich auf Datensätze zum TestDaF, onDaF, TestAS oder zur Deutsch-Uni Online (DUO) beziehen. g.a.s.t. ist bestrebt, wissenschaftliche Forschung zu Fragen des Prüfens und Testens bzw. des Sprachlernens und der Mediennutzung zu fördern. Die folgenden Hinweise erläutern die Voraussetzungen, unter denen g.a.s.t. Daten oder Auswertungen von Daten unter Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit zur Verfügung stellt. Dabei sind vier Typen von Anfragen zu unterscheiden.
1.Öffentliche Materialien
Anfragen zu Daten und Materialien, die öffentlich zugänglich sind.
Hierunter fallen insbesondere (a) Informationen, die auf den Webseiten von TestDaF-Institut und
Deutsch-Uni Online der Allgemeinheit ohne Einschränkung zur Verfügung stehen, (b) veröffentlichte
Modellsätze oder Beispielaufgaben, (c) Publikationen von Mitarbeitern von g.a.s.t. in Fachzeitschriften
und Fachbüchern bzw. im Internet. Die Verwendung dieser Daten und Materialien ist an keine
Voraussetzungen gebunden, außer, dass im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis die jeweilige
Quelle (z. B. Webseite oder Publikation) zu nennen ist. Mitarbeiter/innen von g.a.s.t. können
bei solchen Anfragen Hinweise geben, wo die gewünschten Informationen zu finden sind.
2. Statistiken
Anfragen, die sich auf summarische Statistiken zu Testergebnissen oder Teilnehmerdaten in einzelnen
Testzentren, Regionen oder Ländern beziehen.
g.a.s.t. stellt lizenzierten Partnern (Testzentren, DUO-Nutzern) solche Statistiken in anonymisierter
Form zur Verfügung. Aus der Anfrage muss klar hervorgehen, welche Informationen im Einzelnen
gewünscht werden und wofür die Informationen verwendet werden sollen. Anfragen dieses Typs,
die von nichtlizenzierten Einrichtungen oder von Einzelpersonen stammen, werden nur dann positiv
beantwortet, wenn ein genuines Forschungsinteresse nachgewiesen und begründet wird.
Auch hier gilt, dass bei jeder Form von Verwertung der zur Verfügung gestellten statistischen Daten
in Veröffentlichungen g.a.s.t. als Quelle der Informationen zu nennen ist.
3. Rohdaten und Mikroanalysen
Anfragen, die einen Zugang zu anonymisierten Roh- oder Mikrodaten implizieren.
Unter Rohdaten fallen z. B. die Ergebnisse einzelner Teilnehmer im TestDaF, onDaF oder TestAS
sowie Lernerdaten bei DUO, demografische Angaben zu den Teilnehmern, Bewertungen von
Teilnehmerleistungen in den produktiven Teilen einer TestDaF-Prüfung usw. Ein solcher Zugang ist
an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft: (a) Der Antragsteller muss eine mehrseitige
Forschungsskizze vorlegen, aus der die wissenschaftliche Fragestellung, die zu prüfenden
Hypothesen und die geplanten Datenanalysen ersichtlich sind. (b) Diese Skizze wird einem
sorgfältigen Begutachtungsverfahren unterzogen. (c) Im Falle einer positiven Begutachtung werden
ausschließlich diejenigen Daten, die für eine Beantwortung der im Proposal genannten Fragestellung
erforderlich sind, von g.a.s.t. zur Verfügung gestellt. Der Antragsteller verpflichtet sich,
in eigenen Arbeiten die Datenquelle ausdrücklich zu erwähnen und g.a.s.t. Sonderdrucke bzw.
Belegexemplare der veröffentlichten Arbeiten zu übergeben; dies gilt auch für wissenschaftliche
Qualifikationsarbeiten (B.A., Master, Dissertation).
4. Lehre und Forschung
Anfragen, die zu Lehr- oder Forschungszwecken einen Zugang zu Angeboten von g.a.s.t. zum Ziel haben.
In begründeten Fällen können für solche Zwecke unmittelbar Zugänge an Hochschulen oder Einzelpersonen
vergeben oder in Kooperation mit lizenzierten Partnern von g.a.s.t. für die Antragsteller ermöglicht
werden. Hierüber entscheidet die g.a.s.t.-Geschäftsleitung.
Je nach Typ muss eine Anfrage unterschiedlich detaillierte Angaben zum Antragsteller, zu den gewünschten
Informationen und zum Verwertungsinteresse enthalten. Bei Typ 1-Anfragen genügen die vollständigen
Kontaktdaten des Antragstellers. Bei Typ 2-Anfragen sind neben den Kontaktdaten des Antragstellers
genaue Angaben zur Art der gewünschten Daten, Statistiken oder Materialien und zum Verwendungszweck
zu machen.
Bei Anfragen zu Nr. 3, Rohdaten und Mikroanalysen, muss eine ausgearbeitete Skizze der geplanten
wissenschaftlichen Untersuchung vorgelegt werden (ein so genanntes „Proposal“). Auf ca. 10 Seiten
sollte dieses Proposal die Fragestellung erläutern, den theoretischen und/oder empirischen Kontext
der Untersuchung mit Hinweis auf die internationale Forschungsliteratur umreißen, die konkret zu
prüfenden Hypothesen darlegen und die Methoden behandeln, mit denen die vom TestDaF-Institut zur
Verfügung zu stellenden Daten ausgewertet und analysiert werden sollen. Auf der Grundlage der in
der Skizze gemachten Angaben wird von Mitarbeiter/n/innen des TestDaF-Instituts bzw. der Deutsch-Uni
Online zunächst geprüft, ob die Untersuchung prinzipiell Aussicht auf Erfolg hat, d. h., ob die
formulierte Fragestellung mit den genannten Untersuchungsmethoden fundiert bearbeitet werden kann.
Im positiven Falle wird ein Begutachtungsverfahren eingeleitet, das eine wissenschaftlichen Standards
entsprechende Detailprüfung der Anfrage zum Gegenstand hat („Peer-Review“). Gutachter sind Mitglieder
des TestDaF-Instituts bzw. der Deutsch-Uni Online sowie ggf. externe Fachwissenschaftler/innen.
Richten Sie Ihre Anfrage bitte an forschung@testdaf.de.
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